Ihr Zuhause im ruhigen Zweibrücken-Rimschweiler. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Wohnanlage, Ihren Ansprechpartner und die Hausordnung.
Die Wohnanlage
Die Wohnanlage besteht aus zwei Mehrfamilienhäusern (Baujahr 1988) in ruhiger Wohnlage. In den vergangenen Jahren wurde umfassend modernisiert – von den Wohnungen über die Heizung bis zur Außenanlage.
Die beiden Häuser Max-Planck-Straße 12 und 14 bieten insgesamt 67 Wohneinheiten auf einem großzügigen, eingezäunten Grundstück von rund 8.451 m². Zahlreiche Wohnungen wurden seit 2021 saniert und mit modernen Bodenbelägen ausgestattet.
Zur Anlage gehören eigene Stellplätze, Wasch- und Trockenräume, Keller- und Abstellräume sowie eine zentrale Sat-Anlage. Eine 137-kWp-Photovoltaikanlage auf dem Dach und die 2022 auf Gas umgestellte Zentralheizung sorgen für einen zeitgemäßen, energieeffizienten Betrieb.
Lage & Umgebung
Die Max-Planck-Straße liegt in einem gewachsenen Wohngebiet im Norden von Zweibrücken (Stadtteil Rimschweiler) – ruhig, grün und mit kurzen Wegen zum täglichen Bedarf.
Bushaltestelle in wenigen Gehminuten mit Verbindung in die Innenstadt und zum Hauptbahnhof. Auffahrt zur A8 in ca. 3 km – ideal für Berufspendler Richtung Saarbrücken, Pirmasens und Kaiserslautern.
Supermärkte, Bäckereien und Geschäfte des täglichen Bedarfs in rund 500–800 m Entfernung. Das Zweibrücken Fashion Outlet ist in wenigen Fahrminuten erreichbar.
Grünflächen und Spielplätze in der direkten Umgebung sowie das nahe Naherholungsgebiet Fasanerie. Kindergärten und Schulen befinden sich in 1–2 km Entfernung.
Kontakt & Meldungen
Fragen, Anliegen oder etwas zu melden? Nutzen Sie das Formular oder schreiben Sie uns direkt. Wir kümmern uns.
MPS Hausverwaltung
E-Mail: info@mps-hausverwaltung.de
Schäden & Reparaturen · Heizung & Warmwasser · Wohnungsübergabe · Nebenkosten · Wasch-/Kellerräume · allgemeine Fragen & Rückmeldungen.
Für ein gutes Miteinander
Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Wohnanlage. Sie dient dem Schutz des Eigentums, der Sicherheit und einem rücksichtsvollen Miteinander aller Bewohnerinnen und Bewohner.
Zur allgemeinen Ruhe sind einzuhalten:
Während dieser Zeiten sind Lärm und störende Tätigkeiten zu unterlassen; Geräte und Musik sind auf Zimmerlautstärke zu halten. Übliche Wohngeräusche und Kinderlärm sind hiervon ausgenommen.
Radio, TV, Musikanlagen und Musizieren sind stets in einer Lautstärke zu betreiben, die Mitbewohner nicht stört. Lärmintensive Arbeiten (Bohren, Hämmern) sind außerhalb der Ruhezeiten auszuführen. Bei Feiern nehmen Sie bitte rechtzeitig Rücksicht auf die Nachbarschaft.
Treppenhäuser, Flure und Eingänge dürfen nicht als Abstellfläche für Möbel, Schuhe, Müll oder ähnliche Gegenstände genutzt werden. Das kurzzeitige Abstellen von Kinderwagen und Gehhilfen ist zulässig, solange Flucht- und Rettungswege nicht eingeschränkt werden.
Gemeinschaftlich genutzte Bereiche sind sauber zu halten. Verschmutzungen, die von einer Mietpartei verursacht werden, sind von dieser unverzüglich zu beseitigen. Ein etwaiger Reinigungs- bzw. Kehrplan ist zu beachten.
Abfälle sind getrennt und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Das Abstellen von Müll oder Sperrmüll neben den Behältern, in Fluren, Kellern oder auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
Die Gemeinschaftsräume sind pfleglich zu behandeln und nach der Nutzung gereinigt zu hinterlassen. Waschmaschinen und Trockner sind bestimmungsgemäß zu verwenden; Betriebszeiten sind während der Nachtruhe einzuschränken.
In Keller- und Abstellräumen dürfen keine Gefahrstoffe gelagert werden. Gemeinschaftliche Gänge sind freizuhalten. Fenster in Keller und Treppenhaus sind bei Frost, Sturm und Regen geschlossen zu halten.
Fahrzeuge sind nur auf den zugewiesenen bzw. markierten Flächen abzustellen. Zufahrten und Feuerwehrflächen sind freizuhalten. Reparaturen, Ölwechsel und das Waschen von Fahrzeugen auf dem Grundstück sind nicht gestattet.
Blumenkästen sind sicher zu befestigen. Das Grillen mit offener Flamme oder Holzkohle auf Balkonen und Loggien ist aus Sicherheits- und Rücksichtsgründen nicht gestattet. Außenantennen, Markisen oder bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hausverwaltung.
Zur Vermeidung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden sind die Wohnungen regelmäßig durch Stoßlüften zu lüften und ausreichend zu heizen. In der kalten Jahreszeit ist für Frostschutz zu sorgen.
Das Halten von Kleintieren in üblichem Umfang ist gestattet. Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der Abstimmung mit der Hausverwaltung. Von Tieren dürfen keine Belästigungen oder Verunreinigungen ausgehen; Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen.
Kindern ist das Spielen auf den dafür vorgesehenen Flächen ausdrücklich erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist das Spielen in Zufahrten, auf Stellplätzen und in technischen Räumen nicht gestattet.
Soweit die Räum- und Streupflicht auf die Mietparteien übertragen ist, sind Gehwege und Zugänge nach dem geltenden Plan von Schnee und Eis freizuhalten.
Schäden am Gebäude, an gemeinschaftlichen Einrichtungen sowie Störungen (z. B. Heizung, Wasser) sind der Hausverwaltung unverzüglich unter info@mps-hausverwaltung.de zu melden.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Hausverwaltung abmahnen. Wiederholte oder schwere Verstöße können mietrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietverhältnisses und ergänzt die Regelungen des Mietvertrages. Gesetzliche Vorschriften und zwingende Bestimmungen des Mietvertrages gehen vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026 · MPS Hausverwaltung