Willkommen zu Hause

Wohnanlage Max-Planck-Straße 12 + 14

Ihr Zuhause im ruhigen Zweibrücken-Rimschweiler. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Wohnanlage, Ihren Ansprechpartner und die Hausordnung.

Die Wohnanlage

Zwei gepflegte Wohnhäuser mit 67 Wohneinheiten

Die Wohnanlage besteht aus zwei Mehrfamilienhäusern (Baujahr 1988) in ruhiger Wohnlage. In den vergangenen Jahren wurde umfassend modernisiert – von den Wohnungen über die Heizung bis zur Außenanlage.

Ansicht der Wohnhäuser mit Balkonen

Die beiden Häuser Max-Planck-Straße 12 und 14 bieten insgesamt 67 Wohneinheiten auf einem großzügigen, eingezäunten Grundstück von rund 8.451 m². Zahlreiche Wohnungen wurden seit 2021 saniert und mit modernen Bodenbelägen ausgestattet.

Zur Anlage gehören eigene Stellplätze, Wasch- und Trockenräume, Keller- und Abstellräume sowie eine zentrale Sat-Anlage. Eine 137-kWp-Photovoltaikanlage auf dem Dach und die 2022 auf Gas umgestellte Zentralheizung sorgen für einen zeitgemäßen, energieeffizienten Betrieb.

  • Modernisierte Wohnungen
  • Gas-Zentralheizung (2022)
  • Photovoltaik auf dem Dach
  • Moderne LED-Beleuchtung
  • Wasch- & Trockenräume
  • Eigene Stellplätze
  • Zentrale Sat-Anlage
  • Eingezäuntes Grundstück
2Wohnhäuser
67Wohneinheiten
1988Baujahr
137 kWpSolaranlage

Lage & Umgebung

Ruhig wohnen, gut angebunden

Die Max-Planck-Straße liegt in einem gewachsenen Wohngebiet im Norden von Zweibrücken (Stadtteil Rimschweiler) – ruhig, grün und mit kurzen Wegen zum täglichen Bedarf.

🚌

Verkehr & Anbindung

Bushaltestelle in wenigen Gehminuten mit Verbindung in die Innenstadt und zum Hauptbahnhof. Auffahrt zur A8 in ca. 3 km – ideal für Berufspendler Richtung Saarbrücken, Pirmasens und Kaiserslautern.

🛒

Einkaufen

Supermärkte, Bäckereien und Geschäfte des täglichen Bedarfs in rund 500–800 m Entfernung. Das Zweibrücken Fashion Outlet ist in wenigen Fahrminuten erreichbar.

🌳

Freizeit & Natur

Grünflächen und Spielplätze in der direkten Umgebung sowie das nahe Naherholungsgebiet Fasanerie. Kindergärten und Schulen befinden sich in 1–2 km Entfernung.

Kontakt & Meldungen

Wir sind für Sie da

Fragen, Anliegen oder etwas zu melden? Nutzen Sie das Formular oder schreiben Sie uns direkt. Wir kümmern uns.

Hausverwaltung

MPS Hausverwaltung

E-Mail: info@mps-hausverwaltung.de

Wobei wir helfen

Schäden & Reparaturen · Heizung & Warmwasser · Wohnungsübergabe · Nebenkosten · Wasch-/Kellerräume · allgemeine Fragen & Rückmeldungen.

Notfall? Bei Gefahr für Leib und Leben, Feuer oder Wasserrohrbruch verständigen Sie bitte zuerst die Feuerwehr/Notruf 112 bzw. bei Gefahr auch den zuständigen Notdienst – und informieren Sie uns anschließend.

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Für ein gutes Miteinander

Hausordnung

Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben in der Wohnanlage. Sie dient dem Schutz des Eigentums, der Sicherheit und einem rücksichtsvollen Miteinander aller Bewohnerinnen und Bewohner.

Hausordnung als PDF

§ 1Ruhezeiten

Zur allgemeinen Ruhe sind einzuhalten:

  • Nachtruhe: täglich 22:00 – 7:00 Uhr
  • Mittagsruhe: 13:00 – 15:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: ganztägig

Während dieser Zeiten sind Lärm und störende Tätigkeiten zu unterlassen; Geräte und Musik sind auf Zimmerlautstärke zu halten. Übliche Wohngeräusche und Kinderlärm sind hiervon ausgenommen.

§ 2Lärm & Rücksichtnahme

Radio, TV, Musikanlagen und Musizieren sind stets in einer Lautstärke zu betreiben, die Mitbewohner nicht stört. Lärmintensive Arbeiten (Bohren, Hämmern) sind außerhalb der Ruhezeiten auszuführen. Bei Feiern nehmen Sie bitte rechtzeitig Rücksicht auf die Nachbarschaft.

§ 3Sicherheit & Brandschutz

  • Haus- und Hofeingangstüren sind stets geschlossen zu halten.
  • Flure, Treppen, Zugänge und Feuerwehrzufahrten sind als Flucht- und Rettungswege stets freizuhalten.
  • Das Lagern feuergefährlicher, explosiver oder stark riechender Stoffe im Gebäude ist untersagt.
  • Rauchen ist in allen gemeinschaftlichen Innenräumen (Treppenhaus, Keller, Wasch- und Abstellräume) nicht gestattet.

§ 4Treppenhaus & Gemeinschaftsflächen

Treppenhäuser, Flure und Eingänge dürfen nicht als Abstellfläche für Möbel, Schuhe, Müll oder ähnliche Gegenstände genutzt werden. Das kurzzeitige Abstellen von Kinderwagen und Gehhilfen ist zulässig, solange Flucht- und Rettungswege nicht eingeschränkt werden.

§ 5Reinigung

Gemeinschaftlich genutzte Bereiche sind sauber zu halten. Verschmutzungen, die von einer Mietpartei verursacht werden, sind von dieser unverzüglich zu beseitigen. Ein etwaiger Reinigungs- bzw. Kehrplan ist zu beachten.

§ 6Müll & Wertstoffe

Abfälle sind getrennt und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Das Abstellen von Müll oder Sperrmüll neben den Behältern, in Fluren, Kellern oder auf dem Grundstück ist nicht gestattet.

§ 7Wasch- & Trockenräume

Die Gemeinschaftsräume sind pfleglich zu behandeln und nach der Nutzung gereinigt zu hinterlassen. Waschmaschinen und Trockner sind bestimmungsgemäß zu verwenden; Betriebszeiten sind während der Nachtruhe einzuschränken.

§ 8Keller-, Boden- & Abstellräume

In Keller- und Abstellräumen dürfen keine Gefahrstoffe gelagert werden. Gemeinschaftliche Gänge sind freizuhalten. Fenster in Keller und Treppenhaus sind bei Frost, Sturm und Regen geschlossen zu halten.

§ 9Stellplätze & Fahrzeuge

Fahrzeuge sind nur auf den zugewiesenen bzw. markierten Flächen abzustellen. Zufahrten und Feuerwehrflächen sind freizuhalten. Reparaturen, Ölwechsel und das Waschen von Fahrzeugen auf dem Grundstück sind nicht gestattet.

§ 10Balkone, Loggien & Fenster

Blumenkästen sind sicher zu befestigen. Das Grillen mit offener Flamme oder Holzkohle auf Balkonen und Loggien ist aus Sicherheits- und Rücksichtsgründen nicht gestattet. Außenantennen, Markisen oder bauliche Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Hausverwaltung.

§ 11Lüften & Heizen

Zur Vermeidung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden sind die Wohnungen regelmäßig durch Stoßlüften zu lüften und ausreichend zu heizen. In der kalten Jahreszeit ist für Frostschutz zu sorgen.

§ 12Tierhaltung

Das Halten von Kleintieren in üblichem Umfang ist gestattet. Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der Abstimmung mit der Hausverwaltung. Von Tieren dürfen keine Belästigungen oder Verunreinigungen ausgehen; Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen.

§ 13Kinder & Spielen

Kindern ist das Spielen auf den dafür vorgesehenen Flächen ausdrücklich erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist das Spielen in Zufahrten, auf Stellplätzen und in technischen Räumen nicht gestattet.

§ 14Winterdienst

Soweit die Räum- und Streupflicht auf die Mietparteien übertragen ist, sind Gehwege und Zugänge nach dem geltenden Plan von Schnee und Eis freizuhalten.

§ 15Schäden melden

Schäden am Gebäude, an gemeinschaftlichen Einrichtungen sowie Störungen (z. B. Heizung, Wasser) sind der Hausverwaltung unverzüglich unter info@mps-hausverwaltung.de zu melden.

§ 16Verstöße

Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Hausverwaltung abmahnen. Wiederholte oder schwere Verstöße können mietrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietverhältnisses und ergänzt die Regelungen des Mietvertrages. Gesetzliche Vorschriften und zwingende Bestimmungen des Mietvertrages gehen vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026 · MPS Hausverwaltung